PostHeaderIcon Gestrandet mit Virgin Atlantic

Am vergangenen Dienstag saßen rund 300 Passagiere in einem Flugzeug der Britischen Fluggesellschaft Virgin Atlantic vier Stunden lang auf einer Rollbahn in Bradley in Connecticut fest. Der Flug von London bis Newark (New Jersey), der ohnehin schon mit mehrstündiger Verspätung in London abhob, wurde aufgrund schlechten Wetters nach Bradley (Connecticut) umgeleitet. Die Passagiere mussten vier Stunden lang in der geschlossenen Flugkabine auf der Rollbahn ausharren. Stromausfälle ließen sie zwischenzeitlich sogar im Dunken sitzen, einige Menschen wurden bewusstlos, andere kreischten. Laut einer Sprecherin der Virgin Atlantic musste mindestens ein Passagier ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Dabei wurden die Reisenden, laut Aussagen einiger Passagiere, vom Kabinenpersonal weder mit Essen noch mit Getränken versorgt. Zudem habe die Klimaanlage nicht funktioniert, sodass sich die Temperatur innerhalb der Kabine wie 40 Grad Celsius angefühlt habe. Normalerweise hätte die Maschine schon am Dienstagabend um 21:10 am Zielort eintreffen sollen, doch das gestrandete Flugzeug der Virgin Airlines kam mit knapp zwölfstündiger Verspätung an.
Am Mittwoch entschuldigte sich die Airline bei den betroffenen Passagieren. Mit einer angemessenen Entschädigung können die Reisenden jedoch wahrscheinlich nicht rechnen. Das Gesetz, das erst vor kurzem in den USA verabschiedet wurde, um Passagiere vor Verspätungen zu schützen, die länger als drei Stunden dauern, gilt nur für amerikanische Fluggesellschaften. Bei Virgin Airlines handelt es sich um eine europäische Airline, die somit nicht mit einer Strafe von bis zu 27.500 Dollar pro Passagier rechnen muss.

PostHeaderIcon Früherkennungssystem für Vulkanasche

Viele Jahre hat der norwegische Wissenschaftler Fred Prata an einem Früherkennungssystem für Vulkansche herumgebastelt. Nun, nachdem der europäische Luftverkehr durch die isländische Aschewolke durcheinandergewirbelt wurde, zahlt sich die langjährige Arbeit für ihn aus. Sein “Airborne Volcanic Object Identifier and Detector” (Avoid) hat das Interesse der Fluggesellschaft Easyjet sowie des Flugzeugbauers Airbus geweckt. Laut Prata wollen die beiden seinen Detektor für Vulkanasche noch in den kommenden zwei Monaten testen. Prata zufolge sind Tests an kleineren Flugzeugen und Hubschraubern bereits erfolgreich verlaufen, nun soll seine Technologie erstmals an einem größeren Flugzeug getestet werden, einem Airbus A380.
Das Detektorsystem für Vulkanasche basiert auf einer Infrarot-Technologie, mit der Aschewolken aus hundert Kilometern Entfernung erkannt werden können. Wird in einer Höhe zwischen 1.500 und 15.000 Metern eine Aschewolke erkannt, kann ein Pilot den Wolken durch das Fliegen einer Alternativ-Route ausweichen. Millionenhohe Schäden und Stillstand im Flugverkehr, wie sie im April diesen Jahres nach dem Vulkanausbruch unter dem Gletscher Eyjafjalla entstanden, könnten so verhindert werden.
Airbus und Easyjet sind begeistert, sie bezeichnen Pratas Technologie gar als “Wunderwaffe”. Testflüge sind im Gebiet rund um den häufig aktiven italienischen Vulkan Ätna auf Sizilien geplant.

PostHeaderIcon Airline haftet auch bei fremdverschuldeten Defekten

Ein Mann landet aufgrund eines technischen Defekts zwei Tage später als geplant an seinem Zielort auf Hawaii. Für die erhebliche Verspätung verlangt er Schadensersatz von der Airline. Die weist seine Klage jedoch ab mit der Begründung, dass die Beschädigung nicht durch die Airline selbst, sondern durch ein Fremdunternehmen verschuldet sei. Dieses Fremdunternehmen hatte die Maschine am Flughafen beim Abschleppen auf dem Weg zum Abfluggate beschädigt. Die Fluggesellschaft ist der Meinung, sie habe mit der Beschädigung der Maschine nichts zu tun und müsse aus diesem Grund auch nicht haften.
Das Amtsgericht war in diesem Fall anderer Meinung. im Interesse des Verbraucherschutzes trägt die Fluggesellschaft laut Amtsgericht für alle Störfälle, die zu einer Verspätung führen können, die Verantwortung. Dem Beschluss des Amtsgerichts nach gilt dies auch für Vorfälle, die nicht in der unmittelbaren Verantwortung der Fluggesellschaft liegen.
Ob es sich bei dieser Entscheidung um einen grundsätzlichen Beschluss oder lediglich um eine Regelung im Einzelfall handelt, ist noch unklar.

PostHeaderIcon Freiflug für Osama bin Laden

Viel ist derzeit los bei British Airways. Der Streik des Bodenpersonals hält weiter an und sorgt für Verzögerungen und Flugausfälle.
Zu allem Übel hat sich nun auch noch jemand einen gemeinen Scherz erlaubt. In einer Ausgabe der Mitarbeiterzeitschrift “LHR News” erschien ein Bericht, der den Lesern ein neues Verfahren vostellen sollte, mit dem Passagiere ihre Bordkarten am Londoner Flughafen Heathrow direkt auf ihr iPhone laden können. Zusätzlich war ein Bild von einem dieser Bordkarten-iPhones zu sehen, auf dem suggeriert wird, dass Osama bin Laden des Öfteren mit British Airways verreist.
Auf der in der Zeitschrift gezeigten Bordkarte ist der Name bin Ladens, eine Sitznummer in der ersten Klasse sowie eine Vielflieger-Nummer zu erkennen. Das Bild sollte eigentlich der Illustration des Artikels dienen.
Wer sich den Spaß erlaubt hat, ein vermeintliches Ticket des Al-Qaida-Chefs zwischenzuschieben, ist noch unklar. Laut einer Pressesprecherin, möchte British Aiways nun alles darauf setzen, das Missverständnis aufzuklären sowie herauszufinden, wer für den Scherz verantwortlich ist.

PostHeaderIcon Dicke Luft an Bord

Sowohl Passagiere als auch Flugpersonal klagen während längerer Flüge häufig über Zittern und Kopfschmerzen. Die Rede ist in diesen Fällen meist vom aerotoxischen Syndrom. Schuld daran sind giftige Gase, die sich in der Kabinenluft befinden.
Bei der Kabinenluft handelt es sich nicht um “frische” Luft von draußen, sondern um gefilterte Luft aus den Triebwerken. Bei mangelnder Wartung der Mechanik und kaputten Dichtungen können sich mitunter auch giftige Gase in die Kabinenluft mischen, die beim Verbrennen von Öl entstehen. Bisher wird dieses Problem von Flugzeugherstellern ignoriert. Da einige derjenigen Menschen, die am aerotoxischen Syndrom leiden, sogar berufsunfähig wurden, fordern die Gewerkschaft Verdi sowie die Pilotenvereinigung Cockpit und die Unabhängige Flugbegleiter Organisation nun eine umfassende Untersuchung der Kabinen sowie Gegenmaßnahmen.
Problematisch ist vor allem die Tatsache, dass durch die unsichtbaren Gase auch die Flugsicherheit beeinträchtigt werden kann. Das Einatmen des Luft-Gas-Gemisches, das unter anderem auch das Nervengift Tricresylphosphat enthält, kann Lähmungen verursachen, die einen Piloten während des Fluges bewusstlos werden lassen können.
Spezielle Filter, die die Bordluft von den teilweise hochgifigen Gasen reinigen sollen, sind zwar scheinbar schon entwickelt und getestet, dennoch bei Airlines eher unbeliebt. Ein Luftfilter muss ständig gereinigt und ausgetauscht werden. Das ist vielen Fluggesellschaften zu teuer, aus diesem Grund versuchen viele, das Problem zu verdrängen, bis bewiesen ist, dass die verdreckte Luft innerhalb der Kabinen zu dauerhaften Nervenschäden führen kann. In der Industrie wird derzeit eine Klagewelle befürchtet.

PostHeaderIcon Verdächtiger an Bord

Dieser Tage ist unheimlich viel los im Flugverkehr. Neben Streiks bei British Aiways und dem deutschen Bodenpersonal häufen sich die Sicherheitswarnungen. Am Sonntag musste ein Passagierflug, der 150 Menschen von Paris nach Mexiko-City bringen sollte, in Kanada zwischenlanden, weil sich ein Passagier an Bord befand, der auf der US- Flugverbotsliste steht.
Sämtliche Passagiere mussten das Flugzeug vorübergehend verlassen, der Verdächtige wurde noch auf dem Flughafen in Montreal festgenommen. Name, Alter sowie die Herkunft des Mannes sind derzeit noch nicht bekannt. Bei der Zwischenlandung wurde die gesamte Maschine von Grenzschutz und Bundespolizei untersucht. Auch die Passagiere mussten sich noch einmal Kontrollen unterziehen. Der Flug verspätete sich erheblich.

PostHeaderIcon Bis zu 600 Euro Schadensersatz für Flugverspätungen

Nun ist es entschieden. Passagiere, deren Flüge mit deutlicher Verspätung abheben, haben ein Recht auf Schadenersatz. Falls ein Flug sich um mehr als drei Stunden verspätet, hat der Kunde das gleiche Recht auf finanzielle Entschädigung wie im Falle einer Annulierung des Fluges. Bis zu 600 Euro kann ein Passagier für einen verspäteten Flug von der betroffenen Fluggesellschaft verlangen.
So hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor Kurzem entschieden und stimmt damit nun mit dem Europäischen Gerichtshof überein, der sich schon im November vergangenen Jahres für mehr Passagier-Rechte ausgesprochen hatte.
Die Entscheidung ist auf die Klagen rund um einen Charterflug von Frankfurt nach Toronto und zurück zurückzuführen, bei dem die Passagiere auf dem Rückflug mit einer Verspätung von 25 Stunden in Frankfurt landeten. Die Reisenden verlangten 600 Euro Schadensersatz pro Person und erhielten diese nach dem Urteil nun auch.
Die Verspätung des Fluges darf dabei jedoch nicht auf “außergewöhnliche Umstände” zurückzuführen sein. Zu dieser schwammigen Formulierung hat sich der Bundesgerichtshof bisher nicht geäußert und nun steht die Frage im Raum, ob das Recht auf Schadensersatz in Form von Geld dem Kunden auch zusteht, wenn die Verspätung durch einen Streik begründet ist. Laut Verbraucherschützern bleibt diese Frage vorerst offen. Reisende, die kommende Woche mit der Lufthansa verreisen wollen und Angst vor Verspätungen durch den drohenden Streik haben, sollten sich telefonisch an die Fluggesellschaft wenden und Rat einholen oder umbuchen.

PostHeaderIcon Bodenpersonal an Berliner Airports legt Arbeit nieder

Streiken liegt im Trend. Die Briten machen es vor. Nachdem am Montag der fünftägige Streik bei British Airways begonnen hat, hat heute morgen auch ein Teil des Bodenpersonals an den Berliner Flughäfen für sechs Stunden die Arbeit niedergelegt. Auf den Flughäfen Berlin-Tegel und Schönefeld kam es heute zu Flugausfällen und Verspätungen.
Zurückzuführen ist der Streik auf die Gewerkschaft Ver.di, die nach gescheiterten Tarifverhandlungen zum Niederlegen der Arbeit aufgerufen hatte. Aufgefordert hatte Ver.di die etwa 2000 Beschäftigten der GlobeGround Berlin sowie dessen Tochterunternehmen Ground Service International und die Konkurrenz von Acciona, die laut Ver.di insgesamt etwa 90 Prozent des Bodenpersonals stellen.
Am Morgen legten am Flughafen Berlin-Tegel etwa 500 Mitarbeiter die Arbeit nieder, die Deutsche Lufthansa und Air Berlin sorgten aber für Ersatzpersonal, sodass die Flugausfallquote recht gering ausfiel. Zu Verspätungen bei Einzelflügen kommt es dennoch. Während in Tegel lediglich vier Flüge ausfielen, traf es den Airport Schönefeld härter. Laut der Gewerkschaft sollten dort ganze 22 Flüge ausfallen. Teile des Bodenpersonals hatten heute morgen um vier Uhr mit dem Streiken begonnen.
Laut eigenen Angaben hat GlobeGround Berlin mittlerweile selbst für Ersatzpersonal gesorgt, mit zahlreichen Verspätungen ist dennoch zu rechnen.

PostHeaderIcon Streiks bei British Airways

Londoner Reisende haben es schwer. Von der Aschewolke, die den gesamten europäischen Flugverkehr auf den Kopf gestellt hat, waren sie gleich mehrfach betroffen und nun heißt es für zahlreiche birtische Passagiere erneut: warten.
Bei British Airways wird gestreikt. Voraussichtlich fünf Tage lang. Allein am Montagmorgen fielen aufgrund dessen mehr als 70 Flüge aus. Britische Passagiere, die auf den Flugverkehr angewiesen sind, wurden mit einem Notfallplan vertröstet. Und falls sich an den Arbeitsbedingungen bei der britischen Airline nichts ändert, wird wieder gestreikt. Erneute Arbeitsniederlegungen für jeweils fünf Tage sind für den 30. Mai und 5. Juni geplant.
Den Streiks gingen wochenlange Streitigkeiten um die Arbeitsbedingungen bei British Airways voraus. British Airways ist bekanntlich pleite und streitet seit Monaten mit der Gewerkschaft Unite um Arbeitsbedingungen sowie um geplante Sparmaßnahmen beim Kabinenpersonal. Am vergangenen Wochenende sind schlichtende Gespräche erneut gescheitert, weil wütende Demonstranten die Diskussionsrunde störten. Angeblich sollen die beiden Seiten sich bei der Schlichtung nahe gekommen sein, sind dann aber an den hereinstürmenden Demonstranten gescheitert.
Nachdem British Airways die Streiks vorerst durch eine einstweilige Verfügung zu vermeiden suchte, gewannen die Gewerkschafter vor Gericht. Der Streik konnte am vergangenen Montag wie geplant beginnen.
Für die britische Fluglinie scheint es nicht gut auszusehen. Da sie ohnehin schon pleite ist, wird ihr ein fünftägiger Flugausfall derzeit nicht gerade gut tun. Im vergangenen Geschäftsjahr lag die Airline bei einem Minus von etwa 500 Millionen Euro, verursacht durch die Wirtschaftskrise, allgemein sinkende Passagierzahlen sowie den vergangenen langen Winter.

PostHeaderIcon Keine Zusatzkosten bei Buchung mit Kreditkarte

Ryanair verdient bekanntlich nicht mit Flug-, sondern mit diversen Zusatzkosten Geld. Wer bei Ryanair schonmal mit etwas mehr Gepäck eingecheckt hat, weiß das. Und auch auf den Last-Minute-Bucher kamen bisher bei der Online-Buchung Zusatzkosten zu. Ryanair nimmt kein Bargeld an, für die Zahlung mit bestimmten Kreditkarten erhebt die irische Fluglinie aber Gebühren. So fielen bisher bei der Bezahlung mit allen Kreditkarten, die sich nicht “Visa Electron-Karte” nennen, Gebühren von vier Euro an. Die “Visa Electron- Karte” ist in Deutschland nicht weit verbreitet, somit kamen für fast jeden Deutschen bei der Buchung eines Ryanairfluges zusätzliche Gebühren auf.
Das hat nun ein Ende. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat auf eine Klage des Bundesverband der Verbraucherzentralen hin beschlossen, dass die irische Airline von nun an keine Zusatzbeiträge für die Zahlung mit einer Kreditkarte erheben darf. Laut Bundesgerichtshof benachteiligt die Ryanair-Regelung die Kunden. Ab jetzt darf Ryanair keine Kosten für die Zahlung mit Kreditkarte mehr erheben, sondern muss eine unaufwendige wie für den Kunden kostengünstige Zahlungsmöglichkeit bieten. Diese Regelung gilt für Kunden mit Hauptwohnsitz in Deutschland, die in Deutschland abfliegen oder landen. Für Flüge vom Ausland ins Ausland darf Ryanair demnach weiterhin Gebühren für die Zahlung mit einer Kreditkarte erheben.

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